Dr. Max Stadler Presse


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27. 03. 2004

STADLER: Innere Sicherheit und Terrorismusabwehr im liberalen Rechtsstaat

BERLIN. Zur aktuellen Diskussion um die "Sicherheitsarchitektur" in Deutschland erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Dr. Max STADLER:

Der Terrorismus muss mit allen rechtsstaatlichen Mitteln bekämpft werden. Aber es wäre der Sieg der Terroristen, wenn die offene Gesellschaft sich von der Freiheit verabschiedet. Das darf nicht passieren. Der Rechtsstaat ist kein schwacher Staat. Er ist sehr wohl in der Lage, die Risiken durch terroristische Bedrohung zu minimieren, ohne seine Qualität als liberaler Verfassungsstaat aufzugeben. Die FDP erteilt allen Überlegungen nach einem außerhalb der Verfassung stehenden Sonderrecht zur Terrorismusabwehr eine entschiedene Absage.
Wir fordern stattdessen, die Streichung tausender von Polizeistellen in den Ländern rückgängig zu machen und die Sicherheitsbehörden technisch optimal auszustatten, beispielsweise durch die längst überfällige Einführung des Digitalfunks bei der Polizei. Es ist nicht hinnehmbar, dass in großen Bundesländern wie Bayern und Nordrhein-Westfalen nach dem 11. September 2001 die Polizeidichte abgenommen hat.
Statt wie die CDU/CSU in übertriebenem Aktionismus nach neuen Gesetzen zu rufen, sollte die Behördenstruktur optimiert werden. Doppelarbeit und Reibungsverluste bei den Polizeibehörden des Bundes muß vermieden werden. Soweit Bundeskriminalamt, Bundesgrenzschutz und Zollfahndung gleich gelagerte Aufgaben wahrnehmen, sind die Zuständigkeiten zu konzentrieren. Dies reicht aus; wir brauchen kein deutsches FBI. Eine Eingliederung der Landeskriminalämter in das Bundeskriminalamt würde keinen Zuwachs an Sicherheit bringen. Notwendig ist aber eine bessere Vernetzung und ein optimierter Datenaustausch.
Einen Einsatz der Bundeswehr im Inneren lehnt die FDP weiterhin ab. Wir halten an der klaren Trennung der Aufgaben von Polizei und Bundeswehr fest. Die Bundeswehr wäre auch für polizeiliche Aufgaben gar nicht ausgebildet und ausgerüstet. Nach Artikel 35 GG darf die Polizei ohnehin im Wege der Amtshilfe auf die Mitwirkung der Bundeswehr zurückgreifen.
Im Bereich des Verfassungsschutzes kommt es darauf an, die vorhandenen Kräfte nicht zu verzetteln. Derzeit erfolgt eine Konzentration auf die wirklichen Gefahrenfelder eben nicht. Daher brauchen wir beim Bundesamt für Verfassungsschutz eine zentrale Kompetenz für Terrorismusbekämpfung, ohne dass die Landesämter für Verfassungsschutz abgeschafft werden müßten.
Ausländer mit nachgewiesenem - bloßer Verdacht reicht nicht! -Terrorismusbezug können schon jetzt ausgewiesen werden, da ihr Aufenthalt die öffentliche Sicherheit beeinträchtigt. Dazu sind rasche, aber rechtsstaatliche Verfahren vorzusehen: Konzentration der Entscheidung auf das Bundesinnenministerium und eine gerichtliche Instanz (mit voller Tatsachen- und Rechtsüberprüfung der Behördenentscheidung) ist der richtige Ansatz.
Da bei drohender Folter und Todesstrafe Abschiebungshindernisse gelten, sind in solchen Fällen die Sicherheitsinteressen durch Meldeauflagen und verstärkte persönliche Überwachung durchzusetzen.
Konsequente Anwendung des geltenden Rechts, optimale Ausstattung der Sicherheitsbehörden und organisatorische Verbesserungen sind die richtige Antwort des Rechtsstaats auf die terroristische Bedrohung.

Isabella Pfaff - Telefon [030] 227-52378 - [email protected]


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